Risikolebensversicherung
Infos zur Risikolebensversicherung
Risikolebensversicherung
Wenn der Hauptverdiener stirbt, bleibt den Angehörigen trotz Witwen- oder Waisenrente meist nicht genug, um den Lebensstandard zu sichern. Eine Risikolebensversicherung hilft. Sie sichert die Hinterbliebenen finanziell ab. Der Schutz muss nicht teuer sein.
Höhe der Versicherungssumme
Sie können die Versicherungssumme für eine Risikolebensversicherung nach Bedarf wählen. Sie wird nach seinem Tod an die Hinterbliebenen ausgezahlt, aber nur dann. Stirbt der Versicherte während der Vertragslaufzeit nicht, behält die Gesellschaft die eingezahlten Beiträge. Anders bei der Kapitallebensversicherung, wo ein Teil der Beiträge angelegt wird und am Ende der Laufzeit samt Überschussbeteiligung ausgezahlt wird. Trotzdem ist die Risikolebensversicherung meist die richtige Wahl. Bei Kapitallebensversicherungsverträgen sind die Beiträge sehr viel höher. Wer sich etwa wegen Arbeitslosigkeit die Prämien nicht mehr leisten kann, verliert auch den Todesfallschutz für die Angehörigen. Auch rein finanziell ist es oft günstiger, Absicherung und Vorsorge zu trennen. Die Kombination aus separaten Geldanlageverträgen wie etwa einem Fondssparplan mit einer Risikolebensversicherung ist oft günstiger als ein Kapitallebensversicherungsvertrag.
Restschuldversicherung
Bei der Restschuldversicherung handelt es sich um eine Risikolebensversicherung. Sie löst die Restschuld eines Baukredits auf einen Schlag ab - aber nur, wenn der Versicherte stirbt. Überlebt er die Versicherungsdauer bekommt er kein oder nur sehr wenig Geld ausbezahlt. Deshalb sind die Beiträge niedrig - etwa im Vergleich zu einer Kapitallebensversicherung, bei der Vermögen angespart wird. Die Höhe der Versicherungsbeiträge hängt unter anderem ab vom Alter, Geschlecht und Gesundheit der versicherten Person sowie von der Höhe der Versicherungssumme. Männer zahlen wegen der durchschnittlich geringeren Lebenserwartung mehr als Frauen, Menschen mit Vorerkrankungen höhere Beiträge als Gesunde. Bei manchen Krankheiten ist der Abschluss einer Restschuldversicherung gar nicht möglich. Außerdem gilt: Je länger die Laufzeit des Darlehens ist, desto teurer wird der Versicherungsschutz.
