Abgeltungssteuer 2009
Abgeltungssteuer 2009
Abgeltungssteuer
Unter die Abgeltungsteuer fallen alle Kapitalerträge, die nicht in einem Unternehmen anfallen. diese werden mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 % besteuert. Zusätzlich fallen Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer an.
Somit fallen unter die Regelungen der Abgeltungsteuer grundsätzlich alle Einkünfte aus dem Kapitalvermögen, wie Zinserträge aus Geldeinlagen, Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds, Termingeschäfte und Zertifikatserträge, sowie Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bei Wertpapieren, Investmentanteilen und Beteiligungen an Kapitalgesellschaften.
Die Abgeltungsteuer gilt auch bei Lebensversicherungen, ausgenommen sind Altverträge die vor dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden.
Werbungskosten, wie Depotgebühren, können nicht geltend gemacht werden.
Aber nicht alle Steuerpflichtigen müssen auf ihre Kapitaleinkünfte 25 % Einkommensteuer zahlen.
Wer auf Grund seiner geringen Einkünfte einen persönlichen Steuersatz von unter 25 % hat, kann die Veranlagung seiner Einkünfte aus Kapitalanlagen optieren, in dem er sie bei der Einkommensteuererklärung als Kapitaleinkünfte angibt.
